Arbeitsschutz|7. September 2010 12:36

Arbeitsschutz

Unter Arbeitsschutz versteht man jene Maßnahmen, die ein Unternehmen zum Schutz von Leben und Gesundheit seiner Mitarbeiter anwendet. Zumeist geht es darum, Unfälle, Vergiftungen und ähnliche Gefahren abzuwenden durch die Erhöhung der Arbeitssicherheit im Betrieb. Dabei können die Beschäftigten verpflichtet werden, bestimmte Vorkehrungen zu treffen, um Risiken auszuschalten.

Mittel zum Arbeitsschutz

Ob Schutzhelm, Sicherheitsschuhe, Warnwesten oder Gehörstöpsel – diese Mittel zum Arbeitsschutz werden in der Regel von der Firma bereitgestellt. Laborkittel dagegen fallen in den Bereich Berufsbekleidung, die nicht automatisch vom Arbeitgeber bezahlt wird. Dennoch kann er das Tragen spezieller Kleidung ebenso anordnen, wie generelle Anweisungen zum allgemeinen Arbeitsschutz. Dazu gehören besondere Vorschriften im Umgang mit Gefahrgut ebenso wie Rauchverbote. Im Gegenzug hat der Arbeitnehmer ein Recht auf Einhaltung bestimmter Verordnungen wie sie etwa im Chemikaliengesetz, in den Vorgaben zum Lärmschutz und Strahlenschutz oder der Röntgenverordnung geregelt sind. Sicherheitsmaßnahmen sollte man unbedingt respektieren, nicht nur zum Schutz der eigenen Gesundheit. Wer die Richtlinien zum technischen Arbeitsschutz missachtet, riskiert eine Abmahnung oder sogar die fristlose Kündigung.

Sozialer Arbeitsschutz

 

 

 

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz (Foto: Jonas B / flickr.com)

Sozialer Arbeitsschutz regelt die Bereiche Jugendschutz, Mutterschutz und natürlich den Kündigungsschutz. Zum anderen geht es um jene Rechte der Beschäftigten am Arbeitsplatz, die dem langfristigen Erhalt der Gesundheit dienen. Darunter fallen vor allem Regelungen zu Arbeitszeiten und vorgeschriebenen Pausen. Deren Missachtung kann schwerwiegende Folgen für Mitarbeiter und Unternehmen haben, könnte im schlimmsten Fall aber auch Unbeteiligte in Unfälle verwickeln. Man denke nur an die Fahrer von LKWs oder Omnibussen, deren Weiterfahrt auf Anweisung der Polizei gestoppt wird, weil vorgeschriebene Ruhezeiten nicht eingehalten wurden.

 

Gesetzliche Vorgaben

Die korrekte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum sozialen und technischen Arbeitsschutz ist in Deutschland auf zwei Ebenen geregelt. Die Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer unterstehen dabei der zentralen Arbeitsschutzkommission des Bundes mit Sitz im Innenministerium. Die Umsetzung der Richtlinien in den Betrieben wird durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung überwacht. Im Einzelfall ist damit die für den jeweiligen Betrieb zuständige Berufsgenossenschaft betraut. Arbeitsunfälle sind übrigens meldepflichtig. Doch auch bei Verdacht auf eine Berufserkrankung sollte man sich an die entsprechende BG wenden. Forschungen in diesem Bereich werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin koordiniert.

 

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