Allgemein|10. Mai 2011 09:24

Arbeitssicherheit

Der Arbeitsschutz bzw. die Arbeitssicherheit leisten einen wichtigen Beitrag für die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens. Durch die Einführung von Arbeitsschutzmaßnahmen zur Arbeitssicherheit in den alltäglichen Arbeitsablauf, kann nicht nur ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld geschaffen werden, sondern der Arbeitsschutz kann auch Risiken und Kosten für Unternehmer und Arbeitnehmer erheblich senken.

An jedem Arbeitsplatz kann es je nach Aufgabenbereich zu kleineren oder schwerwiegenderen Unfällen kommen. Dies ist durch die jeweilige Tätigkeit bedingt und kann durch Maßnahmen zur Arbeitssicherheit in Grenzen gehalten werden. Hierbei können die Gesundheit und das Wohlbefinden des Beschäftigten in Mitleidenschaft gezogen werden. Arbeiten, die die Gesundheit eines Arbeitnehmers empfindlich beeinträchtigen können, dürfen deshalb nur ausgeführt werden, wenn die Arbeitssicherheit durch den Arbeitsschutz gewährleistet ist. Risiken werden durch bestimmte Schutzmaßnahmen der Arbeitssicherheit, wie Schutzkleidung in Form von Hörschutz, Schutzhelm oder Arbeitsschuhen, minimiert und der Arbeitsschutzgesichert.

Arbeitssicherheit im Büro

Sei es die ständige Belastung der Augen an einem Computerarbeitsplatz, die Gesundheitsgefährdung bei Arbeiten mit gefährlichen Werkstoffen, die falsche Sitzhaltung am Arbeitsplatz oder gefährliche Tätigkeiten in großer Höhe, alles Faktoren der Arbeitssicherheit, die sich auf die persönliche Gesundheit des Arbeitnehmers auswirken können. Unfälle und Berufskrankheiten sind häufig die Folge. Für all diese Bereiche muss dem Arbeitnehmer ein besonderer Arbeitsschutz zum Wohle seiner persönlichen Gesundheit zugestanden werden.

Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit

Jeder Arbeitgeber ist deshalb von Rechts wegen dazu verpflichtet, seine Beschäftigten vor Schaden zu bewahren und Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Alle Maßnahmen, die dem Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz dienen, werden unter dem Begriff Arbeitsschutz oder Arbeitssicherheit zusammengefasst. Das Gesetz für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit beinhaltet für spezielle Arbeitsbereiche, die eine Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit von Arbeitnehmern beinhalten könnten, besondere Sicherheitsvorschriften, die von den Arbeitgebern zum Wohle der Beschäftigten strikt eingehalten werden müssen. Hier hat der Arbeitgeber imArbeitsschutz eine besondere Sorgfaltspflicht, um seinen Beschäftigten zu schützen und für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften im Sinne der Arbeitssicherheit in seinem Betrieb zu sorgen.

Arbeitssicherheit schützt Leben

Diese Arbeitsschutzvorschriften haben zum Ziel, Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers zu schützen, die Arbeitskraft zu erhalten, Berufskrankheiten zu verhüten und menschenwürdige Bedingungen am Arbeitsplatz zu schaffen. Daher befassen sich die Vorgaben zur Arbeitssicherheit hauptsächlich mit Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und der Verringerung ihrer Folgen, Schutzkleidung und -ausrüstungen, sowie der Minimierung von Gefahren und dem Gesundheitsschutz. Zum Bereich Arbeitsschutz zählen allerdings nicht nur die Unfallverhütung oder Brandschutz. Hier fliessen auch der Mutterschutz, Jugendschutz, sowie die Arbeitszeitenregelungen in die Betrachtungen der Arbeitssicherheit mit ein.

Neben der logischen Folge im Arbeitsschutz, dass der Arbeitnehmer von sich aus auf eine Einhaltung der Bestimmungen pochen sollte, ist er ebenso gesetzlich verpflichtet, vom Arbeitgeber erlassene Vorgaben zurArbeitssicherheit strikt zu befolgen. Verstösse im Arbeitsschutz können sowohl zu arbeitsrechtlichen, als auch versicherungstechnischen Konsequenzen, wie fristloser Kündigung oder Nichtzahlung im Unfallfall, führen. Es sollte deshalb im Interesse jedes Arbeitnehmers liegen, sich mit Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit aus zu kennen und auf die Erfüllung der Vorschriften zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit zu beharren.

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