Zum Schutz der eigenen personenbezogenen Daten wurde 1995 eine Datenschutzrichtline der Europäischen Gemeinschaft festgelegt. Diese schützt die Privatsphäre natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Datenschutzgesetze legen den Umfang und die Grenzen der zu schützenden Daten fest und das Recht des Einzelnen, darüber selbst zu bestimmen, welche personenbezogenen Daten man preisgibt und wer diese Daten nutzen darf. Dies nennt man das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. So besteht innerhalb der europäischen Union ein einheitliches Datenschutzniveau.
Allerdings ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das Recht auf Datenschutz noch nicht verankert, da es bisher dafür keine Mehrheit gab. Aber aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes handelt es sich durchaus um ein Datenschutz-Grundrecht.

Datenschutzgesetz
Neben den Landesdatenschutzgesetzen der einzelnen Länder, gibt es in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz, welches Mitte 2009 umfangreich überarbeitet wurde. Diese Gesetze regeln unter anderem, in welchem Umfang die personenbezogenen Daten manuell oder automatisch bei der Erfassung per PC verarbeitet werden dürfen.
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