Bei einer Zeiterfassung wird die Arbeitszeit von einem Arbeitnehmer durch ein dazugehöriges Zeiterfassungsgerät erfasst. Hier in Deutschland sind nur Zeiterfassungssysteme erlaubt, die die Anwesenheit der Arbeitnehmer aufzeichnet.
Die Regeln und die gesetzlichen Bestimmungen werden zu jedem Arbeitsvertrag in dem Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten. Darüber hinaus haben die Unternehmen jedoch die Möglichkeit weitere Vereinbarungen mit dem Arbeitnehmer in dem Arbeitsvertrag festzulegen. Sobald ein Unternehmen ein Zeiterfassungssysteme anwenden möchte, muss der Arbeitnehmer seine Zustimmung abgeben. Die Zustimmung muss schriftlich festgehalten und von beiden Parteien entgegengezeichnet werden.
Stechuhren zur Zeiterfassung werden abgelöst

Zeiterfassung (Foto: paulswansen / flickr.com)
Zu Beginn der Arbeitszeiterfassungsgeräte gab es mechanische Stechuhren sowie Arbeitskarten. Heutzutage sind überwiegend nur noch elektronische Geräte im Einsatz. Zu den bekanntesten elektronischen Zeiterfassungsgeräten gehören beispielsweise: mobile Zeiterfassungssysteme, mobile Zeiterfassungsspeicher sowie mobile Datensender (bsp. GPS). Nunmehr sind die vielfältigen Zeiterfassungsgeräte erweitert worden. Derzeit ist es unter anderem möglich, Urlaub sowie Überstunden in der Verwaltung mit einzubringen.
Wie ein Arbeitnehmer identifiziert werden kann, ist vielfältig möglich. Es sind diverse Optionen, wie zum Beispiel: Kunststoffkarten, biometrische Erfassungen entweder mit Finger- und Gesichtsabdrücken sowie mit einer Kennworteingabe möglich. Egal welche Option das Unternehmen wählt, der Arbeitnehmer muss auf jeden Fall die Möglichkeit haben, seine Daten zu jeder Zeit einsehen zu können. Falls seine Daten einmal gelöscht sind, bleiben diese auch gelöscht.
Gehaltsabrechnung mit Arbeitszeiterfassung
Mit Zeiterfassungssysteme kann die Lohn- sowie Gehaltsabrechnung spielend einfach werden. Hiergegen können die Arbeitszuschläge, wie zum Beispiel:

Arbeitszeiterfassung (Foto: Nick Saltmarsh / flickr.com)
Nachtzuschläge, Schichtzulagen sowie Wochenendzulagen sofort oder nachträglich errechnet werden. Wenn allerdings unterschiedliche Tarifverträge angewandt werden müssen, können die entsprechenden Bestimmungen einfach in dem System hinterlegt werden. Hierbei müssen die Lohnsteuerklassen in dem Lohnverrechnungsprogramm eingegeben werden. Die Fehler können dadurch minimiert und somit kann der Berechnungsablauf schneller erledigt werden. Der Aufwand ist nicht mehr so groß.
Zeiterfassung bietet sich durch die Flexibilität zu einer Komplettlösung in der Zeitwirtschaft an. Hierbei ist es möglich, das Unternehmen noch erfolgreicher führen zu können, da die Leistungen, wie zum Beispiel: Fehlzeitenplaner, An- und Abwesenheitsverwaltung, einsehbare Personal- und Auftragsdaten sowie automatische Schichtzuordnungen mit dazugehörigem Schichtwechsel vielfältig gestaltet sind.
Nach Aussagen von staatlichen Mitarbeitern für Wirtschaft ist ein neuer Trend geboren. Jeder Arbeitgeber ist nunmehr verpflichtet, zur Zeiterfassung eine Dokumentenführung nachzuweisen. Immer mehr Unternehmen sehen eine Arbeitszeiterfassung als ein Übel an.
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