Es gibt Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens, die für die Allgemeinheit nicht zugänglich sein sollen. Das können Wohnhäuser und Hotelzimmer, aber auch Firmengebäude und Bereiche der öffentlichen Verwaltung sein.
Damit keine unbefugten oder unerwünschten Personen Zugang erhalten, gibt es eine Zutrittskontrolle. Das ist eine Einschränkung des Zuganges durch Wächter oder mechanische Mittel, die den Zutritt nur bestimmten Personen zu festgesetzten Zeiten erlauben.
Im einfachsten Fall erfolgt die Zutrittskontrolle durch einen Wachmann, der die Zugangsberechtigten persönlich kennt oder deren Ausweise prüft und sie einlässt. Ein Mensch als Einlasswächter bietet den Vorteil, dass er auch ihm bekannte Personen einlassen kann, die ihren Ausweis vergessen haben. Andererseits lässt sich ein Mensch als Kontrolleur auch ablenken oder täuschen, so dass er seiner Kontrollaufgabe nicht nachkommt.
Zutrittskontrolle mit einer Schließanlage

Zutrittskontrolle mit Ausweis Leser (Foto: IDenticardImages / flickr.com)
Gängige Methoden der Zutrittskontrolle sind Schließanlagen mit General-, Gruppen- und Einzelschlüsseln. Das ist für feste Benutzergruppen wie in einem Betrieb sinnvoll. Problematisch ist der Diebstahl oder Verlust eines Generalschlüssels, weil dann die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden muss.
Dieses Problem besteht nicht bei Zutrittskontrollen durch elektronisch codierte Türöffner in Form von Schlüsselkarten, wie sie meist in Hotels eingesetzt werden. Häufig vergessen Hotelgäste. ihren Schlüssel bei der Abreise abzugeben. So stellt die Rezeption jedem Gast eine neue Karte aus. Daher besteht auch nicht die Gefahr, dass Nachschlüssel angefertigt werden können.
Elektronische Zutrittskontrolle
In großen Firmen wird die Zutrittskontrolle auch durch elektronische Chips geregelt, die vor den Türen an die entsprechenden Lesegeräte gehalten werden. Bei Verlust eines Chips wird dieser einfach über die Software gesperrt, bei Erweiterung der Kompetenzen können die Zugangsrechte rasch vergrößert werden.
Diese Systeme sind in der Handhabung sehr flexibel, gewähren aber für Bereiche mit hohen und höchsten Sicherheitsansprüchen keine vollwertige Zutrittskontrolle. So kann bis zur Entdeckung des Verlustes oder Diebstahls des Chips jemand anderes den Chip nutzen. Der Chip kann an Dritte ausgeliehen werden oder mehrere Personen können mit einem Chip gleichzeitig Gebäudeteile betreten. Daher sind Bereiche mit höheren Anforderungen an Sicherheit mit Zutrittsschleusen zu versehen, die jeweils nur einer Person den Zugang erlauben. Noch höhere Anforderungen an eine Zutrittskontrolle leisten Erfassungsgeräte für biometrische Daten wie Fingerabdruck, Stimme oder Irisstruktur, die in Kombination mit den anderen Zutrittskontrollen eingesetzt werden.
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